Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 16. September 2026
Hartweger GmbH – Hartwegers Ski & Snowboard Schule
Augasse 5
5710 Kaprun, Österreich
FN 602438 p
UID ATU 79307518
E-Mail: office@kaprun-skischule.at
Telefon: +43 664 3381582
- Abschnitt 1: Ski- Snowboard- und sonstiger Schneesportunterricht
- Abschnitt 2: Vermietung von Ski- und Snowboardausrüstung
Abschnitt 1:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hartweger GmbH – Ski- Snowboard- und sonstiger Schneesportunterricht (Punkt 1 bis 12)
1. Anbieter, Vertragspartner und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, für sämtliche Geschäfte und Verträge über Ski-, Snowboard- und sonstigen Schneesportunterricht sowie damit verbundene Leistungen mit:
Hartweger GmbH
Hartwegers Ski & Snowboard Schule
Augasse 5
5710 Kaprun, Österreich
FN 602438 p
UID ATU 79307518
E-Mail: office@kaprun-skischule.at
Telefon: +43 664 3381582
nachfolgend „Skischule“ bzw. „Hartweger GmbH“.
2. Leistungen und Kursorganisation
Umfang, Dauer, Treffpunkt, Preis sowie Alters- und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung. Ein bestimmter Ausbildungs- oder Lernerfolg wird nicht geschuldet. Treffpunkte, Kurszeiten und Skigebiete können geändert werden, wenn dies aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich der Skischule liegen (konkret: Wetter- und Schneeverhältnissen, Lawinengefahr, unvorhergesehener Ausfall von Liftanlagen oder behördlichen Anordnungen), zur sicheren Durchführung des Kurses erforderlich ist. Die Skischule wird den Kunden über solche notwendigen Änderungen unverzüglich informieren. Ist eine wesentliche Änderung erforderlich, die für den Kunden unzumutbar ist, kann dieser vom Vertrag zurücktreten. Erreicht ein Gruppenkurs die in der Leistungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht, kann die Skischule nach rechtzeitiger Information insbesondere einen gleichwertigen Ersatztermin, eine angemessene Verkürzung mit entsprechender Preisanpassung, eine Anrechnung auf Privatunterricht oder eine kostenfreie Beendigung mit Rückzahlung des Entgelts für noch nicht erbrachte Leistungen anbieten. Eine Verkürzung der vereinbarten Leistung bei unverändertem Preis erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
Check-in und Kursstart:
Bei Vorbuchungen bzw. Buchungsreservierungen ist der Kunde aufgefordert, sich spätestens einen Tag vor dem ersten Durchführungstag bis 17:00 beim Büro der Skischule in Kaprun zum Check-in zu melden. Beim Check-in erhält der Kunde die für die Teilnahme erforderlichen Kurskarten sowie die aktuellen Informationen über Treffpunkt und Startzeit. Die in der Buchungsreservierung angegebenen Treffpunkte und Zeiten können sich insbesondere aufgrund von Wetter-, Schnee- und Pistenverhältnissen kurzfristig ändern. Auch ein notwendiger oder vom Kunden gewünschter Gruppenwechsel, etwa aufgrund erheblicher Unterschiede im Fahrkönnen, kann zu Änderungen von Treffpunkt und Startzeit führen.
Gruppenkurse für Erwachsene und Jugendliche:
Gruppenkurse für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren – Ski und Snowboard – sowie Technik-, Carving- und Freeride-Workshops werden während der Saison grundsätzlich im ausgeschriebenen Umfang von 2,5 Stunden täglich ab zwei Teilnehmern durchgeführt. Gruppenkurse finden grundsätzlich von Sonntag bis Freitag statt. Ein Kursstart am Samstag ist nur nach vorheriger Absprache mit der Skischule möglich. Anfängern, die noch nie auf Ski gestanden sind, wird ausdrücklich ein Kursstart am Sonntag oder Montag empfohlen. Ein Einstieg an einem anderen Wochentag ist nur nach vorheriger Absprache mit der Skischule möglich.
Ski-Gruppenkurse für Kinder:
Ski-Gruppenkurse für Kinder von 5 bis 15 Jahren werden im vollen ausgeschriebenen Umfang von ca. vier Stunden täglich, grundsätzlich von 9:30 bis 15:00 Uhr, ab fünf Teilnehmern durchgeführt.
Eine Mittagspause von ca. einer Stunde ist vorgesehen. Die Gruppen besuchen hierfür eine im Skigebiet gelegene Gastronomieeinrichtung. Die Kosten für Speisen und Getränke sind nicht im Kurspreis enthalten. Die Mittagsbetreuung durch den jeweiligen Gruppenlehrer ist im Kurspreis enthalten. Bei weniger als fünf Teilnehmern gelten die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Buchung ausgewiesenen Regelungen für Kleingruppen bzw. eine allfällige Anpassung der Kursdauer.
Snowboard-Gruppenkurse für Kinder:
Snowboard-Gruppenkurse für Kinder von 8 bis 15 Jahren werden grundsätzlich im ausgeschriebenen Umfang von 2,5 Stunden täglich ab zwei Teilnehmern durchgeführt.
Ferienkurse und Ferienpakete:
Der 4- bis 6-tägige Gruppenkurs („Ferienkurs“) sowie das Ferienpaket können ausschließlich, während der von der Skischule angegebenen Ferienzeiten gebucht und besucht werden. Ferienkurse beginnen grundsätzlich am Sonntag oder Montag. Ein Kursstart an einem anderen Wochentag ist nur nach vorheriger Absprache mit der Skischule möglich. Kinder-Skikurse enden am Freitag nach dem Skirennen gegen 12:00 Uhr. An diesem Tag ist keine Mittagspause bzw. Mittagsbetreuung vorgesehen.
Kursverlängerung:
Eine Verlängerung zu reduzierten Tagessätzen kann grundsätzlich nach einem bereits absolvierten 3-Tages-Gruppenkurs und bei ausreichender Teilnehmerzahl angeboten werden. Ob und zu welchen Konditionen eine solche Verlängerung angeboten werden kann, hängt von der Verfügbarkeit und Gruppensituation ab und wird dem Kunden vor der Verlängerung mitgeteilt.
Mini Club:
Mini-Club-Einzelstunden können für Kinder ab drei Jahren ausschließlich vor Ort im Büro der Skischule gebucht werden. Die Einteilung der verfügbaren Startzeiten erfolgt ausschließlich durch die Skischule. Kinder ab vier Jahren können nach vorheriger Beurteilung ihres Fahrkönnens durch die Skischule an einer Mini-Club-Gruppe teilnehmen. Mini-Club-Gruppen werden mit zwei Teilnehmern durchgeführt; die maximale Gruppengröße beträgt zwei Kinder.
Privatunterricht:
Privatunterricht wird grundsätzlich zwischen zwei und maximal sechs Stunden pro Tag angeboten.
Bis zu zwei Teilnehmer sind im jeweils ausgewiesenen Grundtarif enthalten. Ab der dritten Person erhöht sich der Gesamtpreis entsprechend dem bei der Buchung ausgewiesenen Tarif.
Bei Family & Friends-, sowie Freeride Crew Guide-, Freestyle Crew Coach-Angeboten sind bis zu fünf Teilnehmer im Grundtarif enthalten. Ab der sechsten Person erhöht sich der Gesamtpreis entsprechend dem jeweils ausgewiesenen Tarif. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt grundsätzlich acht Personen. Bei Safari-, Freeride- und Freestyle-Angeboten beträgt die maximale Teilnehmerzahl sechs Personen.
Bei Buchungen bis einschließlich drei Stunden pro Tag ist grundsätzlich keine Pause vorgesehen. Wird dennoch eine Pause gewünscht, zählt diese zur gebuchten Unterrichtszeit. Bei Buchungen von vier oder mehr Stunden pro Tag ist eine angemessene Mittagspause vorgesehen; diese reduziert die vereinbarte effektive Unterrichtszeit nicht. Die zeitliche Einteilung des Privatunterrichts erfolgt unter Berücksichtigung der Buchung und der organisatorischen Möglichkeiten ausschließlich der Skischule.
Unterrichtsgebiete und Gruppeneinteilung:
Je nach Fahrkönnen, Alter, Wetter-, Pisten- und Schneeverhältnissen können Kurse insbesondere am Sammelplatz der Skischule in Kaprun, am Lechnerberg, Maiskogel und Kitzsteinhorn sowie in benachbarten Skigebieten in Zell am See, Saalbach Hinterglemm, Leogang und Fieberbrunn stattfinden.
Die Gruppeneinteilung erfolgt primär nach dem Fahrkönnen und sekundär nach Alter und daraus resultierenden Sicherheitsanforderungen. Eine aufgrund des Fahrkönnens, aus Sicherheitsgründen oder aus organisatorischen Gründen notwendige Umstufung wird mit dem Kunden abgestimmt. Ist keine geeignete Gruppe verfügbar, kann der Kunde eine angebotene Alternative, etwa Privatunterricht, wählen. Bereits bezahlte, aber noch nicht konsumierte Leistungen können auf eine höherpreisige Alternative angerechnet werden; der Kunde bezahlt die entsprechende Differenz. Alternativ kann der Kunde, den noch nicht erbrachten Teil der betreffenden Buchung kostenfrei beenden.
3. Vertragsschluss und Preise
Der Vertragsabschluss kann vor Ort bei der Hartweger GmbH oder elektronisch per E-Mail oder auf der Website der Hartweger GmbH direkt erfolgen. Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt eine Einladung zur Abgabe einer Buchung dar. Mit Abschluss des Online-Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der Skischule zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Buchung, sofern sie nicht ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet wird. Die Kurskarte dient als Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Sie ist auf Verlangen vorzuweisen. Wurde sie vergessen oder verloren, ist dies der Skischule vor Beginn der Leistung mitzuteilen. Für Umfang und Inhalt der gebuchten Leistung sind die Leistungsbeschreibung und die schriftliche Buchungsbestätigung maßgeblich. Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der bei Abschluss der Buchung ausgewiesene Gesamtpreis. Offensichtliche Eingabe-, Schreib- oder Rechenfehler werden unverzüglich berichtigt.
4. Zahlung
Zahlungsart, Fälligkeit und eine allfällige Anzahlung werden vor Abschluss der Buchung angezeigt und in der Buchungsbestätigung festgehalten. Bei Online-Buchungen wird zunächst lediglich eine Anzahlung verlangt werden. Der offene Restbetrag ist spätestens vor Kursbeginn bzw. entsprechend der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Bei Zahlung durch Banküberweisung kann beim Check-in ein entsprechender Zahlungsnachweis verlangt werden.
Online-Zahlungen können über "Stripe - Online Zahlungsdienstleister" (www.stripe.com) abgewickelt werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Kostenregelungen. Rückzahlungen werden grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel abgewickelt, soweit nichts anderes vereinbart wird oder tatsächliche bzw. rechtliche Gründe entgegenstehen. Soweit bestimmte reduzierte Preise ausschließlich für Online-Buchungen oder Kunden von Partnerbetrieben angeboten und an eine bestimmte Zahlungsart geknüpft werden, wird der Kunde darüber vor Abschluss der Buchung informiert.
5. Mitwirkungspflichten, Ausrüstung und Sicherheit
Teilnehmer sind verpflichtet, ihr Fahrkönnen und ihr Alter wahrheitsgemäß anzugeben, den Sicherheitsanweisungen der Skischule und ihrer Mitarbeiter Folge zu leisten und geeignete Wintersportausrüstung zu verwenden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die jeweilige Leistung erforderliche Liftkarte rechtzeitig zu erwerben und mitzuführen. Liftkarten können bei der Skischule nicht erworben werden.
Die Skischule kann Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn von ihnen eine konkrete Gefährdung für sich selbst oder andere ausgeht, insbesondere aufgrund von Alkohol oder Drogeneinfluss, ungeeigneter Ausrüstung oder wiederholter Missachtung von Sicherheitsanweisungen. Soweit es die Gefahrenlage zulässt, wird der Teilnehmer zunächst auf das Problem hingewiesen und erhält Gelegenheit, dieses zu beheben. Soweit die Vertragsbeendigung vom Teilnehmer schuldhaft verursacht wurde, richten sich Vergütungs- und Rückerstattungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesundheitsinformationen müssen nur insoweit bekanntgegeben werden, als dies für eine sichere Teilnahme erforderlich ist. Eine Diagnose muss grundsätzlich nicht angegeben werden, wenn die Beschreibung der relevanten Einschränkung ausreichend ist. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
Führt verspätetes Erscheinen oder führen unrichtige Angaben des Kunden dazu, dass die gebuchte Leistung nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen werden kann, behält die Skischule ihren Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Die Skischule muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie sich durch das Unterbleiben der Leistung erspart oder durch eine anderweitige Verwendung erworben hat.
Müssen aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden zusätzliche Mitarbeiter eingesetzt werden, insbesondere zur Wahrung der Aufsicht und Sicherheit von Kindern, können angemessene zusätzliche Kosten verrechnet werden, sofern der Kunde hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat.
6. Verhinderung oder Absage durch die Skischule
Kann eine Leistung aufgrund von Wetter- oder Schneeverhältnissen, Liftstillstand, behördlichen Maßnahmen, Krankheit des eingeteilten Lehrers oder sonstiger von der Skischule nicht beherrschbarer Umstände nicht sicher oder vertragsgemäß erbracht werden, kann die Leistung verschoben oder durch eine zumutbare, gleichwertige Leistung ersetzt werden. Ist dies nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, wird das Entgelt für den nicht erbrachten Teil der Leistung zurückerstattet.
Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Stornierung durch den Kunden
Zusätzlich zu etwaigen gesetzlichen Rechten gelten folgende vertragliche Stornierungsmöglichkeiten:
Privatunterricht:
Kostenfreie Stornierung bis 17:00 Uhr drei Kalendertage vor dem ersten Leistungstag. Bei späterer Stornierung kann die Skischule das Entgelt des ersten betroffenen Unterrichtstages verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe.
Gruppenkurse:
Kostenfreie Stornierung bis 17:00 Uhr am Kalendertag vor Kursbeginn. Bei späterer Stornierung kann höchstens ein Kurstag verrechnet werden, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe. Bei Nichterscheinen oder Abbruch nach Leistungsbeginn sind bereits erbrachte Leistungen sowie der laufende Kurstag zu bezahlen. Für noch nicht erbrachte Folgetage gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Stornierungen sind an keine bestimmte Form gebunden. Sie können beispielsweise per E-Mail an office@kaprun-skischule.at erklärt werden.
Bei einer krankheits- oder unfallbedingten Stornierung kann für eine von der Skischule angebotene Kulanzregelung ein geeigneter Nachweis verlangt werden. Eine medizinische Diagnose ist grundsätzlich nicht erforderlich.
8. Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dies betrifft sämtliche von der Skischule angebotenen Kurse und Unterrichtsleistungen, die für einen fixen Termin gebucht werden. Die vertraglichen Stornierungsrechte gemäß Punkt 7 bleiben davon unberührt. Für Verträge, die nicht unter diese Ausnahme fallen (z.B. der reine Kauf von Gutscheinen ohne festen Termin), gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht. Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrung und das Musterwiderrufsformular sind unter diesem Link abrufbar.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Kunden werden gebeten, erkennbare Probleme möglichst rasch mitzuteilen, damit die Skischule Gelegenheit erhält, Abhilfe zu schaffen. Das Unterlassen einer sofortigen Meldung schränkt zwingende gesetzliche Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche von Verbrauchern nicht ein.
10. Haftung
Die Haftung der Hartweger GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:
- für Personenschäden,
- für die Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten,
- für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Hartweger GmbH oder ihren Mitarbeitern verursacht wurden.
Zu den Hauptleistungspflichten zählen insbesondere die Erbringung von Ski- und Snowboardunterricht.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur
insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem
der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Für Klagen, die von Ihnen als Verbraucher gegen die Hartweger GmbH erhoben werden, können Sie
zwischen Ihrem allgemeinen Gerichtsstand und dem Gerichtsstand am Sitz der Hartweger GmbH
wählen.
Für Klagen, die von der Hartweger GmbH gegen Sie als Verbraucher mit Wohnsitz, gewöhnlichem
Aufenthalt oder Beschäftigungsort in Österreich erhoben werden, ist ausschließlich das Gericht zu-
ständig, in dessen Sprengel Ihr Wohnsitz, Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder Ihr Ort der Beschäftigung
liegt.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, richten sich
die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. Die Skischule ist derzeit weder verpflichtet noch
bereit, an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil-
zunehmen.
Abschnitt 2:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hartweger GmbH – Skiverleih (Punkt 1 bis 11 und 13), Snowboardverleih (Punkt 12)
1. Anbieter, Vertragspartner und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, für die Vermietung von Skiausrüstung durch die:
Hartweger GmbH
Augasse 5
5710 Kaprun, Österreich
FN 602438 p
UID ATU 79307518
E-Mail: office@kaprun-skischule.at
Telefon: +43 664 3381582
nachfolgend „Skiverleih“ bzw. „Hartweger GmbH“.
Diese AGB gelten für die Vermietung von Ski-Ausrüstung durch die Hartweger GmbH, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. (Punkt 1 bis 11 und 13)
Bei der über die Skischule buchbaren Snowboard-Verleihausrüstung ist Sport Glaser GmbH der Vermieter und Vertragspartner des Kunden hinsichtlich der Verleihleistung (Punkt 12):
Sport Glaser GmbH
Sigmund-Thun-Straße 20
5710 Kaprun, Österreich
UID ATU 62918837
FN 268867v
Telefon: +43 6547 8392
E-Mail: info@sportglaser.at
Individuelle Vereinbarungen sowie zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Verbraucherrechte, gehen diesen AGB vor. Die AGB werden dem Kunden vor Abschluss einer Online-Buchung zugänglich gemacht und können gespeichert werden. Das FAGG verlangt bei Fernabsatzverträgen insbesondere klare vorvertragliche Informationen über wesentliche Eigenschaften, Unternehmeridentität und Kontaktdaten.
2. Zum Vertragsgegenstand:
Art und Umfang der Verleihausrüstung, Mietdauer, Mietpreis sowie Ausgabe- und Rückgabeort ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung.
Helme und sonstige Zusatzausrüstung sind Bestandteil der Mietleistung, soweit dies in der Leistungsbeschreibung bzw. Buchungsbestätigung angegeben ist. Bei entsprechend gekennzeichneten Kinder- Verleihangeboten ist ein passender Helm im Mietpreis enthalten. Probleme mit Passform oder Funktion sind unverzüglich mitzuteilen.
Die Hartweger GmbH vermietet selbst keine Snowboard-Verleihausrüstung. Es besteht die Möglichkeit eine Snowboard-Verleihausrüstung bei der Sport Glaser GmbH, Sigmund-Thun-Straße 20, 5710 Kaprun, Österreich, UID ATU 62918837, FN 268867v, zu mieten.
Hartweger GmbH ermöglicht bzw. vermittelt die Buchung dieser Snowboard-Verleihausrüstung im Zusammenhang mit ihren Angeboten. Für die Vermietung der Snowboard-Ausrüstung gelten die dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemachten Vertrags- bzw. Verleihbedingungen der Sport Glaser GmbH sowie die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Bei kombinierten Angeboten können daher für Unterricht und Verleih unterschiedliche Vertragspartner bestehen. Der jeweilige Vertragspartner ist im Buchungsprozess bzw. in der Buchungsbestätigung auszuweisen.
3. Vertragsschluss und Preise
Der Vertragsabschluss kann vor Ort bei der Hartweger GmbH oder elektronisch per E-Mail oder auf der Website der Hartweger GmbH direkt erfolgen. Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt eine Einladung zur Abgabe einer Buchung dar. Mit Abschluss des Online-Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der Hartweger GmbH zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Buchung, sofern sie nicht ausdrücklich, als Buchungsbestätigung bezeichnet wird. Für Umfang und Inhalt der gebuchten Leistung sind die Leistungsbeschreibung und die schriftliche Buchungsbestätigung maßgeblich. Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der bei Abschluss der Buchung ausgewiesene Gesamtpreis. Offensichtliche Eingabe-, Schreib- oder Rechenfehler werden unverzüglich berichtigt.
4. Zahlung
Zahlungsart, Fälligkeit und eine allfällige Anzahlung werden vor Abschluss der Buchung angezeigt und in der Buchungsbestätigung festgehalten. Bei Online-Buchungen wird zunächst lediglich eine Anzahlung verlangt werden. Der offene Restbetrag ist spätestens vor Verleihbeginn bzw. entsprechend der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Bei Zahlung durch Banküberweisung kann beim Check-In ein entsprechender Zahlungsnachweis verlangt werden. Online-Zahlungen können über Stripe abgewickelt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Kostenregelungen.
Rückzahlungen werden grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel abgewickelt, soweit nichts anderes vereinbart wird oder tatsächliche bzw. rechtliche Gründe entgegenstehen. Soweit bestimmte reduzierte Preise ausschließlich für Online-Buchungen oder Kunden von Partnerbetrieben angeboten und an eine bestimmte Zahlungsart geknüpft werden, wird der Kunde darüber vor Abschluss der Buchung informiert.
5. Mitwirkungspflichten und Sicherheit
Auswahl und Einstellung:
Der Kunde ist verpflichtet, die für Auswahl und fachgerechte Einstellung der Ausrüstung erforderlichen Angaben, insbesondere Alter, Körpergröße, Gewicht, Fahrkönnen und gegebenenfalls Sohlenlänge des Skischuhs, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Ski-Ausrüstung wird entsprechend diesen Angaben ausgewählt und, soweit erforderlich, eingestellt. Der Kunde hat erkennbare Probleme hinsichtlich Größe, Passform oder Funktion unverzüglich mitzuteilen. Sicherheitsrelevante Einstellungen, insbesondere an Skibindungen, dürfen vom Kunden nicht eigenmächtig verändert werden. Gesundheitsinformationen müssen nur insoweit bekanntgegeben werden, als dies für eine sichere Bereitstellung der Verleihausrüstung erforderlich ist. Eine Diagnose muss grundsätzlich nicht angegeben werden, wenn die Beschreibung der relevanten Einschränkung ausreichend ist. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
Ausgabe und Rückgabe:
Die Ski-Verleihausrüstung wird grundsätzlich bei Hartwegers Ski & Snowboard Schule in Kaprun ausgegeben. Die Ausrüstung ist spätestens zum vereinbarten Ende der Mietdauer vollständig am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe kann für den zusätzlichen Mietzeitraum das jeweils geltende Verleihentgelt verrechnet werden. Der Kunde wird gebeten, die Ausrüstung bei Übernahme auf erkennbare Beschädigungen zu kontrollieren und bestehende Schäden unverzüglich bekanntzugeben.
Verwendung:
Die Ausrüstung darf ausschließlich von jener Person verwendet werden, für die sie ausgewählt bzw. eingestellt wurde. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht zulässig. Die Ausrüstung ist sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Kunde hat die Ausrüstung während der Mietdauer mit angemessener Sorgfalt gegen Verlust, Verwechslung und Diebstahl zu schützen.
6. Höhere Gewalt/ Witterungsverhältnisse
Der Verleih erfolgt unabhängig von den konkreten Pistenverhältnissen und Witterungsverhältnissen. Die Hartweger GmbH hat auf die Witterungs- und Pistenverhältnisse keinen Einfluss.
7. Vorzeitige Rückgabe/Nichtbenutzung/Stornierung
Bei einer freiwilligen vorzeitigen Rückgabe der ordnungsgemäß bereitgestellten Ausrüstung behält die Hartweger GmbH ihren Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Beträge, die die Hartweger GmbH durch eine anderweitige Vermietung der zurückgegebenen Ausrüstung erzielt oder sich durch die Nichtbeanspruchung der Leistung erspart, werden dem Kunden gutgeschrieben.
Führt verspätetes Erscheinen oder führen unrichtige Angaben des Kunden dazu, dass die gebuchte Leistung nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen werden kann, behält die Skischule ihren Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Die Skischule muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie sich durch das Unterbleiben der Leistung erspart oder durch eine anderweitige Verwendung erworben hat. Müssen aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden zusätzliche Mitarbeiter eingesetzt werden, können angemessene zusätzliche Kosten verrechnet werden, sofern der Kunde hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat.
Eine kostenlose Stornierung ist bis 14 Tage vor dem ersten Verleihtag zulässig. Bei späterer Stornierung ist die Hartweger GmbH berechtigt das gesamte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Vermietung zu verrechnen, die sie sich durch das Unterbleiben der Leistung erspart oder durch eine anderweitige Vermietung erworben hat.
Stornierungen sind an keine bestimmte Form gebunden. Sie können beispielsweise per E-Mail an office@kaprun-skischule.at erklärt werden.
Im Fall einer krankheits- oder unfallbedingten Stornierung kann zur Prüfung des Anrechnungsanspruchs ein geeigneter Nachweis (z.B. eine ärztliche Bestätigung) verlangt werden. Die Angabe einer medizinischen Diagnose ist hierfür nicht erforderlich.
8. Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dies betrifft sämtliche von der Skischule angebotenen Kurse, Unterrichtsleistungen und Verleihausrüstungen, die für einen fixen Termin gebucht werden. Die vertraglichen Stornierungsrechte gemäß Punkt 7 bleiben davon unberührt. Für Verträge, die nicht unter diese Ausnahme fallen (z.B. der reine Kauf von Gutscheinen ohne festen Termin), gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht. Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrung und Musterwiderrufsformular sind unter diesem Link abrufbar.
9. Gewährleistung und Haftung:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Kunden werden gebeten, erkennbare Probleme möglichst rasch mitzuteilen, damit die Hartweger GmbH Gelegenheit erhält, Abhilfe zu schaffen. Das Unterlassen einer sofortigen Meldung schränkt zwingende gesetzliche Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche von Verbrauchern nicht ein.
Treten während der Mietdauer technische Probleme, Beschädigungen oder andere Mängel auf, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen könnten, ist die Nutzung einzustellen und Hartweger GmbH unverzüglich zu informieren. Soweit möglich, wird geeignete Ersatz-Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Reparaturen oder sicherheitsrelevante Veränderungen dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden. Auch hier bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.
Die ordnungsgemäße Bereitstellung und Einstellung der Wintersportausrüstung beseitigt nicht die allgemeinen und sporttypischen Risiken des Ski- und Snowboardsports. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein Fahrverhalten seinem Können sowie den Schnee-, Pisten-, Gelände-, Sicht- und Wetterbedingungen anzupassen.
Die Haftung der Hartweger GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:
o für Personenschäden,
o für die Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten,
o für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Hartweger GmbH oder ihren Mitarbeitern verursacht wurden.
Zu den Hauptleistungspflichten zählen insbesondere die Bereitstellung von gebrauchstauglicher und betriebssicherer Ausrüstung.
Für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Normale Abnutzung infolge bestimmungsgemäßen Gebrauchs wird nicht verrechnet. Verlust, Diebstahl oder erhebliche Beschädigungen sind Hartweger GmbH unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl kann die Vorlage einer polizeilichen Anzeige verlangt werden. Soweit der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden einzustehen hat, richtet sich die Höhe eines Schadenersatzanspruchs nach dem tatsächlich entstandenen Schaden unter angemessener Berücksichtigung von Alter, Zustand und Zeitwert der Ausrüstung.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Für Klagen, die von Ihnen als Verbraucher gegen die Hartweger GmbH erhoben werden, können Sie zwischen Ihrem allgemeinen Gerichtsstand und dem Gerichtsstand am Sitz der Hartweger GmbH wählen.
Für Klagen, die von der Hartweger GmbH gegen Sie als Verbraucher mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigungsort in Österreich erhoben werden, ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Sprengel Ihr Wohnsitz, Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder Ihr Ort der Beschäftigung liegt.
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. Die Hartweger GmbH ist derzeit weder verpflichtet noch bereit, an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Snowboard-Verleih durch Sport Glaser GmbH
12.1 Vermieter und Vertragspartner
Die über Hartwegers Ski & Snowboard Schule buchbare Snowboard-Verleihausrüstung wird von Sport Glaser GmbH, Sigmund-Thun-Straße 20, 5710 Kaprun, Österreich, UID ATU 62918837, FN 268867v, vermietet.
Sport Glaser GmbH ist hinsichtlich der Vermietung der Snowboard-Ausrüstung der Vertragspartner des Kunden. Hartweger GmbH ist nicht Vermieter der Snowboard-Ausrüstung.
Hartweger GmbH ermöglicht bzw. vermittelt die Buchung der Snowboard-Ausrüstung im Zusammenhang mit ihren Kursen und Paketangeboten.
Für den Mietvertrag über die Snowboard-Ausrüstung gelten die dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemachten Vertrags- bzw. Verleihbedingungen der Sport Glaser GmbH sowie die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
12.2 Ausgabe, Anpassung und Rückgabe
Ausgabe, Anpassung und Rückgabe der Snowboard-Verleihausrüstung erfolgen grundsätzlich bei Sport Glaser GmbH in Kaprun, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Für Zustand, technische Einstellung, Austausch, Rückgabe, Beschädigung, Verlust und Diebstahl gelten die zwischen Sport Glaser GmbH und dem Kunden vereinbarten Bedingungen sowie die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
12.3 Kombination mit Skischulangeboten
Snowboard-Verleihausrüstung kann gemeinsam mit bestimmten Kursen oder Paketangeboten der Hartweger GmbH gebucht werden.
Die gemeinsame Darstellung, Buchung oder Zahlungsabwicklung von Unterricht und Snowboard-Verleih ändert nichts daran, dass hinsichtlich der Vermietung der Snowboard-Ausrüstung Sport Glaser GmbH der Vermieter ist.
Der Kunde ist im Buchungsprozess bzw. vor Vertragsabschluss darüber zu informieren, welche Leistung von welchem Vertragspartner erbracht wird. Das ist auch im Hinblick auf die Informationspflichten des FAGG wichtig, das eine klare Information über die Identität des Unternehmers und gegebenenfalls der Person verlangt, in deren Auftrag gehandelt wird.
13. Gewährleistung und Haftung bei Verleihausrüstung
Für die von Hartweger GmbH vermietete Ski-Ausrüstung gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen sowie ergänzend die Punkte 9 und 10 dieser AGB.
Die ordnungsgemäße Bereitstellung und Einstellung der Wintersportausrüstung beseitigt nicht die allgemeinen und sporttypischen Risiken des Ski- und Snowboardsports. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein Fahrverhalten seinem Können sowie den Schnee-, Pisten-, Gelände-, Sicht- und Wetterbedingungen anzupassen.
Für Ansprüche aus der Vermietung der Snowboard-Ausrüstung ist Sport Glaser GmbH nach Maßgabe des zwischen Sport Glaser GmbH und dem Kunden bestehenden Mietvertrages und der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.